In gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen werden für den zweiten Erbfall vielfach Vermächtnisse angeordnet. Leider enthalten diese Testamente bzw. Erbverträge meistens keine ausreichenden Schutzregelungen, für den Fall, dass Erbschleicher diese Vermächtnisse noch zu Lebzeiten des Erblassers verhindern wollen. Hier müssen spezielle Schutzregelungen in die letztwillige Verfügung aufgenommen werden.