Familienpflege als Erbschleicherei
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Bei mehreren Kindern muss meistens ein Kind den überlebenden, älteren Teil im Falle der Pflegebedürftigkeit pflegen. Damit hat dieses Kind erheblichen Einfluss auf das Elternteil. Dieser Einfluss wird in vielen bekannten Fällen zum Nachteil der anderen Kinder eingesetzt. Das pflegende Kind wird zum Erbschleicher. Dabei gibt es viele Mittel und Wege, wie sich das Kind einen Vermögensvorteil vor den anderen Kindern sichern kann. Ein Beispiel aus Norddeutschland zeigt, dass das pflegende Kind sich den wertvollen Schmuck nimmt und nach dem Tod behauptet, das Elternteil hätte ihm den Schmuck geschenkt. Niemand kann dies widerlegen.
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