Maßnahmen gegen Erbschleicherei

Es gibt ein Bündel an Maßnahmen, die in einem Erbschleicher-Fall von Bedeutung sein können bzw. die eine Erbschleicherei verhindern.

1. Nähe zum Erblasser: Je näher die Familie dem Erblasser steht, desto schwieriger ist der Zugriff für einen Erbschleicher. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass gerade in einer Distanzsituation besonders auf ein solches Risiko geachtet werden muss, beispielsweise, wenn ein Elternteil verstirbt und die Kinder das andere Elternteil kaum sehen, weil sie weit entfernt leben.

2. Vorsicht bei diagnostizierten Erkrankungen: Liegt eine psychiatrische Grunderkrankung vor, z. B. eine Demenz, eine Paranoia, eine Schizophrenie, so erhöht dies das Risiko einer Erbschleicherei, da die erkrankte Person beeinflussbarer ist.

3. Beweisbarkeit einer Testierunfähigkeit: Gibt es bereits zu Lebzeiten Streit um das Erbe bzw. das Vermögen, so ist es besonders wichtig, dass Informationen gesammelt werden, die später in einem Erbstreit von Bedeutung sind, z. B. zum Nachweis der Testierunfähigkeit.

4. Absicherung des Erbes: Das Erbe lässt sich nicht zu 100% absichern, aber es gibt abhängig vom Einzelfall immer rechtliche Gestaltungen, die unterstützen, z. B. die Gestaltung eines bindenden Ehegattentestaments, eine individuelle Vorsorgevollmacht oder eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten.

5. gutes Verhältnis zum Erblasser: Je besser das Verhältnis zum späteren Erblasser ist, desto schwieriger ist der es für den Erbschleicher einen Keil in die Familie zu treiben. Entscheidend ist, dass der spätere Erblasser einen Ansprechpartner hat, an den er sich wenden kann.

6. ärztliche Untersuchung: Steht die Geschäftsfähigkeit der Person ist Raum, lässt sich eine Geschäftsunfähigkeit auch zu Lebzeiten gutachterlich dokumentieren. Dadurch werden nachteilige Rechtsgeschäfte nach diesem Gutachten verhindert bzw. sind angreifbar.

7. Erbschleicher aufdecken: Ist eine Erbschleicher-Situation eingetreten, so ist es insbesondere für die Familie schwierig, den Erbschleicher zu bekämpfen. In Einzelfällen hilft ein Betreuungsverfahren, das Einschalten der Presse oder der Kontakt zum Arbeitgeber des Erbschleichers (z. B. wenn der Erbschleicher Bankangestellter oder Heimangestellter ist und der Arbeitgeber Richtlinien erlassen hat, die Vermögensvorteile durch Kunden verhindern sollen.)

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