Testamentsaufhebung – Verhinderung – Erbunwürdigkeit

Die Erbunwürdigkeit bei Angriffen gegen den Erblasser, der ein Testament errichten will oder es aufheben will, kann vielseitig sein. Grundsätzliche Voraussetzungen der Erbunwürdigkeitsklage ist, dass der Erblasser auch wirklich die testamentarische Erbeinsetzung oder den Erbvertrag wünschte und der Erbschleicher absichtlich dieses mit Vorsatz, dass er selbst Erbe werden will, verhinderte. Hier müssen die Juristen ganz konkret prüfen. Wir können aus der Praxis immer wieder feststellen, dass die Frage der Erbunwürdigkeit in diesen Bereichen oft nicht geprüft wird.

Themen
Alle Themen anzeigen