Wenn ein potentieller Erbe oder Angehöriger bemerkt, dass ein Erbschleicher sich an einen älteren Menschen herangeschlichen hat, dann ist es an sich bereits meist zu spät bzw. sollte sofort ein Expertenrat eingeholt werden und zwar durch einen Experten, der derartige Fälle in der Praxis bearbeitet und auch die Durchsetzung kennt. Man sollte in einem derartigen Fall entweder sofort ein Besuchsverbot […..]
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