Erbenverbot – Heimgesetz – Analogie

Nach § 14 des Heimgesetzes sind letztwillige Verfügungen von Personen, die sich in einem Heim befunden haben, zu Gunsten des Heimträgers oder Heimmitarbeitern oder sonstigen Personen unwirksam. Die Rechtsprechung hat dieses Verbot nach § 14 HeimG auch erweitert, soweit es sich um Erbeinsetzung von Verwandten der vorgenannten Personen handelt. Sollte also der Heimmitarbeiter das Gesetz umgehen wollen, weil er den […..]
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Problemfall Pfleger

Oft finden sich Pfleger, die sich die Hilflosigkeit ihrer Anvertrauten zu nutze machen. So benutzen sie das Abhängigkeitsverhältnis der zu Betreuenden, indem sie ihnen ihren Willen aufzwingen. Dies kann unterschwellig durch manipulative Beeinflussung der Gedanken des „Opfers“ geschehen. In besonders schweren Fällen kommt es sogar zu konkreten Drohungen der Pfleger. So ist es kein Einzelfall geblieben, dass ein Pfleger dem […..]
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