Kaufsucht und Enterbung

Immer wieder haben wir Fälle erlebt, dass gegen Erblasser Anträge erstellt worden sind, sie wegen ihrer Kaufsucht zu entmündigen, damit das Erbe nicht durch die Kaufsucht vernichtet wird. Sehr oft haben wir auch erlebt, dass die Argumente, die bei Gericht vorgetragen worden sind, nicht von der Angst um das Vermögen, das der Betroffene ausgeben kann, geprägt war, sondern von der […..]
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Klage vor Ableben

Wir werden in Erbschleicherprozessen häufig gefragt, ob man schon vor Ableben des Erblassers, wenn die Erbschleicherei feststeht, Klage einreichen kann. Leider geht das nicht bzw. nur in seltenen Fällen. Der deutsche Gesetzgeber hat im Erbrecht diese Problematik nicht gesehen. Auch wenn in vielen Fällen die Erbschleicherei klar und deutlich zu erkennen ist, fehlt es meistens an einem Rechtschutzbedürfnis für künftige […..]
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Kontoabhebungen durch den Erbschleicher

Viele Erbschleicher räumen die Konten der alten Menschen im Vorfeld des Erbfalls durch erschlichene Vorsorgevollmachten ab. Reden Sie möglichst bald mit dem älteren Menschen, der mit Ihnen verwandt ist oder der Sie beerben will, dass Sie, nur zu seinem eigenen Schutz, Kopien der Kontoauszüge haben wollen, um die Ausgaben zu prüfen. Die Kopien, und so können Sie ihm das leicht […..]
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Leistung und Gegenleistung und Erbschleicherei

Der BGH hatte sich mit Fällen zu befassen, bei denen Leistung und Gegenleistung nicht übereinstimmen. Der BGH wies bei solchen Fällen ausdrücklich darauf hin, dass allein die verwerfliche Gesinnung sich nicht daraus ergibt, dass Leistung und Gegenleistung nicht übereinstimmen. Es müssen noch besondere Gründe und Tatbestände hinzukommen, die den Abschluss eines Erbvertrags sittlich als verwerflich erscheinen lassen. Der BGH hat […..]
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Erbschleicherei besser als Lotto

Unsere Praxiserfahrung hat gezeigt, dass Erbschleicherei lukrativer ist, als Lotto zu spielen. Obwohl Erbschleicherei eine skrupellose, niederträchtige Tat ist, hindert dies die Erbschleicher nicht daran, Erbschleicherei zu begehen. Es gibt keine Personengruppe, die nicht Erbschleicherei begehen kann. Wir erleben, dass Berater, Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Bankangestellte, Pflegepersonen, Nachbarn Erbschleicher sein könnten. Je weniger auffällig die Person ist, desto häufiger ist vor […..]
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Maßnahmen gegen Erbschleicherei

Vollmachten: Empfehlenswert ist die Erteilung von rechtssicheren Vollmachten, deren Widerruf man, um sich selbst zu schützen, davon abhängig machen kann, dass beispielsweise außenstehende Personen bei dem Widerruf der Vollmacht mitwirken müssen, wie z.B. Hausarzt oder ein Anwalt. Denn ansonsten ist es in der Praxis für Erbschleicher häufig zu einfach, das Opfer zu „überzeugen“, die Vollmacht für die Familie zu widerrufen. […..]
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Schenkungen an Hilfskräfte im Pflegebereich

Ein in der Praxis stark zunehmendes Problem besteht in den Fällen, in denen Pflegekräfte privater Dienstleister Senioren zuhause pflegen. Die Senioren sind in der Regel mit Blick auf ihr Alter und ihre Gesundheit angeschlagen und können sich gegen eine Druck- oder Abhängigkeitssituation nicht wehren. Vereinzelte Pflegekräfte nutzen dies aus und lassen sich Schmuck, Wertgegenstände oder Bargeld schenken. Dies ist im […..]
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Mehrere Testamente als Indiz für Erbschleicherei

In unserer Praxis haben wir Fälle erlebt, in denen innerhalb von zwei Jahren 5 Testamente errichtet wurden. In einem Extremfall gibt es vierzig Testamente. Eine derartige Verhaltensweise, auch unter Berücksichtigung des Inhalts derartiger Testamente, kann ein Hinweis auf Erbschleicherei sein. Entscheidend ist der Inhalt der Testamente und die Erwägungen, die für den Testierende seinerzeit maßgeblich waren oder die ihm eingetrichtert […..]
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Der einsame Ehemann

Fälle sind in der Literatur und Rechtsprechung bekannt geworden, bei denen der Ehemann nach dem Tod seiner Ehefrau durch eine Erbschleicherin isoliert wurde. Er hatte eine Haushälterin, die seine Vertrauens- und Bezugsperson geworden ist. Diese Haushälterin schürte den Zwist gegenüber den anderen Angehörigen und Kindern des Ehemanns, dessen Ehefrau verstorben war. Meist geht bei derartigen Fällen die Isolation und die […..]
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Öffentlichkeitswirkung bei Erbschleicherei

Sehr gute Erfahrungen haben wir in der Praxis damit gemacht, dass wir Erbschleicherfälle in die Öffentlichkeit bringen. Insbesondere regionalen Zeitungen sind begehrte Zuträger für Fallschilderungen. Zeitungen und Fernsehsender sind gerne bereit, hierüber zu berichten. In bestimmten Konstellationen kann die Publizität sinnvoll sein, um ein hemmungsloses Agieren eines Erbschleichers zu unterbinden.

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