Es gibt viele Möglichkeiten, sich vor Erberschleichung zu schützen! Wie bereits dargestellt ist allerdings das Erberschleichen weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verboten. Es gibt keinen Straftatbestand oder eine zivilrechtliche Regelung, die speziell einen Schutz vor Erberschleichung bietet. Deshalb muss zum Teil zu ungewöhnlichen Mitteln gegriffen werden. (1) Die Betreuung Die größten Fehler machen Angehörige dann, wenn sie den Erblasser unter Betreuung […..]
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