Bei einem Erbschleicherprozess muss der beratende Anwalt, aber natürlich auch insbesondere der geschädigte Erbe, wissen, dass folgende Risikofaktoren die Beeinflussung begründen können. Man kann die Risikofaktoren in 3 Bereiche aufteilen: Verbindung zwischen Erblasser und Erbschleicher Hier müsste geprüft werden, welche Verbindung vorliegt. Wie lange kannte der Erbschleicher schon den Erblasser, wie hat er sich an den Erblasser herangemacht, wie ist […..]
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