Die Erbschleicherfälle unterscheiden sich von den anderen Kriminalfällen dadurch, dass oftmals die Geschädigten fehlen, die die Fälle publik machen oder die Staatsanwaltschaft einschalten würden. Hintergrund ist, dass oftmals nur entfernte Verwandte existieren, die mit einer Erbschlaft gar nicht rechneten. Oftmals liegt es auch daran, dass die Angehörigen zwischenzeitlich so verleumdet und beleidigt wurden, dass sie den Kontakt zum Erblasser abgebrochen haben. Wir kennen viele Fälle, bei denen gerade die alten Menschen so aufgehetzt wurden, dass sie selbst anfangen, die Angehörigen zu beleidigen und zu verleumden. Wir kennen Fälle, bei denen eine Frau von heute auf morgen auf einmal einen Brief bekam, dass ihre Mutter jeden Kontakt ablehnt. Die Erben, die dann so diffamiert oder vom Erblasser entzweit wurden, denken oftmals, dass es normal ist, dass sie jetzt nicht erben und sehen gar nicht, dass sich ein Erbschleicher wie eine Zecke an den Erblasser herangepirscht hat und gerade anfängt, diesen auszusaugen. Die Stiftung ist bereit, auch in derartigen Fällen sofortige Ratschläge zu erteilen.